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   BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92   

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https://dejure.org/1993,3169
BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92 (https://dejure.org/1993,3169)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 2 RU 9/92 (https://dejure.org/1993,3169)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 2 RU 9/92 (https://dejure.org/1993,3169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu errichtendes Eigenheim - Zuständige Wohnungsbaubehörde - Anerkennung der Steuerbegünstigung - Sonstige Wohnung - Eigenschaft als Familienheim - Ungebundenheit des Trägers der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 80/77

    Bauvorhaben - Steuerbegünstigung - Bindung des Unfallversicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 258, 259 f; 56, 16, 18; BSG Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 - HV-Info 1986, 1599, vom 26. April 1990 - 2 RU 46/89 - HV-Info 1990, 1444 ) sind, wie die Revision zutreffend ausführt, sowohl die Träger der Unfallversicherung als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder die Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO gebunden, obwohl es sich dabei nicht um rechtsgestaltende Verwaltungsakte handelt (s BSGE 45, 258, 259).

    Sie regelt darüber hinaus die Anerkennung des Bauvorhabens iS des II. WoBauG auch mit Verbindlichkeit für den Unfallversicherungsträger, dh die Anerkennung eines Bauobjektes, dem unfallversicherungsrechtliche geschützte Selbsthilfearbeiten dienen können (BSGE 45, 258, 259 ff; 56, 16, 18).

    Auch die weitere Voraussetzung, daß der durch den Wert der Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauvorhabens abgedeckt haben muß (BSGE 28, 122, 126; 45, 258, 262; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung 11. Aufl, S 475a I), ist erfüllt.

  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82

    Nutzung des Bauwerks als Familienheim - Absicht des Bauherrn

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 258, 259 f; 56, 16, 18; BSG Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 - HV-Info 1986, 1599, vom 26. April 1990 - 2 RU 46/89 - HV-Info 1990, 1444 ) sind, wie die Revision zutreffend ausführt, sowohl die Träger der Unfallversicherung als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder die Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO gebunden, obwohl es sich dabei nicht um rechtsgestaltende Verwaltungsakte handelt (s BSGE 45, 258, 259).

    Sie regelt darüber hinaus die Anerkennung des Bauvorhabens iS des II. WoBauG auch mit Verbindlichkeit für den Unfallversicherungsträger, dh die Anerkennung eines Bauobjektes, dem unfallversicherungsrechtliche geschützte Selbsthilfearbeiten dienen können (BSGE 45, 258, 259 ff; 56, 16, 18).

  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92
    Die insoweit fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung enthält selbst keine - dem entgegengesetzte - Entscheidung über die Revisionszulassung (s BSG SozR 1500 § 161 Nr. 16; Peters/Sautter/Wolff, Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 136 RdNr 213).
  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67

    Selbsthilfebegriff - Vorsehung im Finanzierungsplan - Beitragsfreier

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92
    Auch die weitere Voraussetzung, daß der durch den Wert der Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag wenigstens 1, 5 vH der Gesamtkosten des Bauvorhabens abgedeckt haben muß (BSGE 28, 122, 126; 45, 258, 262; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung 11. Aufl, S 475a I), ist erfüllt.
  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 33/85
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 258, 259 f; 56, 16, 18; BSG Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 - HV-Info 1986, 1599, vom 26. April 1990 - 2 RU 46/89 - HV-Info 1990, 1444 ) sind, wie die Revision zutreffend ausführt, sowohl die Träger der Unfallversicherung als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder die Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO gebunden, obwohl es sich dabei nicht um rechtsgestaltende Verwaltungsakte handelt (s BSGE 45, 258, 259).
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 46/89
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 258, 259 f; 56, 16, 18; BSG Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 - HV-Info 1986, 1599, vom 26. April 1990 - 2 RU 46/89 - HV-Info 1990, 1444 ) sind, wie die Revision zutreffend ausführt, sowohl die Träger der Unfallversicherung als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder die Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO gebunden, obwohl es sich dabei nicht um rechtsgestaltende Verwaltungsakte handelt (s BSGE 45, 258, 259).
  • LSG Hessen, 27.04.1994 - L 3 U 355/93

    Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs 1 Nr 15 RVO: Steuerbegünstigung im

    Diese Bindungswirkung wird angenommen, obgleich es sich bei den Entscheidungen nach §§ 82, 83 II. WoBauG nicht um rechtsgestaltende, sondern ausschließlich um feststellende Verwaltungsakte handelt, die lediglich klarstellen, daß eine Rechtsposition wegen des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gegeben oder nicht gegeben ist (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 23; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 42, 109, 124, 128; BSG, Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85, 11. August 1988 - 2 RU 75/87 und 26. April 1990 - 2 RU 46/89).

    Insbesondere ist ein solcher Sachverhalt nicht dem Fall vergleichbar, in dem die zuständige Wohnungsbaubehörde im Rahmen der Entscheidung über die Steuerbegünstigung nicht außerdem noch eine Entscheidung über die Eigenschaft des Bauvorhabens als Familienheim trifft, weil es darauf für die Frage der Steuerbegünstigung als solche nicht ankommt, und in dem dann - lediglich - die von der zuständigen Behörde nicht entschiedene Frage der Wohnraumeigenschaft als "Familienheim", nicht aber die getroffene - möglicherweise rechtswidrige - Entscheidung über die Anerkennung der Steuerbegünstigung durch die Unfallversicherungsträger und die Gerichte eigenständig zu überprüfen ist (s. dazu BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 23).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 369/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - privater Helfer -

    Diese Entscheidung sei dann für den Unfallversicherungsträger bindend (Bundessozialgericht - BSG -, NZS 1993, 460).
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